Fachpraxislehrkraft

Wie werde ich Fachpraxislehrkraft?

Lehrkraft für Fachpraxis

Lehrkräfte für Fachpraxis erteilen an öffentlichen berufsbildenden Schulen praktischen Unterricht in der ihrer Vorbildung entsprechenden beruflichen Fachrichtung. Sie unterstützen damit die Theorielehrkräfte im praktischen Bereich der Werkstätten, Küchen etc.

 

Lehrkräfte für Fachpraxis unterrichten im praktischen Unterricht der berufsbildenden Schulen in fast allen Schulformen. Hauptsächlich sind sie in der Berufseinstiegsschule (Berufsvorbereitungsjahr und Berufseinstiegsklassen) und in Berufsfachschulen eingesetzt. Darüber hinaus unterstützen sie auch in der Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern.

Lehrkräfte für Fachpraxis werden direkt durch die öffentliche berufsbildende Schule eingestellt und unmittelbar eigenverantwortlich im Praxisunterricht ihrer beruflichen Fachrichtung eingesetzt. Parallel zu ihrer beruflichen Tätigkeit werden sie über 24 Monate an einem Studienseminar berufspraktisch qualifiziert.

Als Lehrkräfte für Fachpraxis können sich bewerben …

  • Inhaberinnen und Inhaber eines Realschulabschlusses oder eines als gleichwertig anerkannten Bildungsstands, die
    • eine Berufsausbildung abgeschlossen und
      • eine für die berufliche Fachrichtung geeignete Fachschulausbildung von mindestens drei Schulhalbjahren oder
      • eine für die berufliche Fachrichtung geeignete Meisterprüfung bestanden haben

oder

    • eine gleichwertige Ausbildung mit einer Prüfung abgeschlossen haben

und

  • danach eine mindestens zweijährige hauptberuflichen Tätigkeit ausgeübt haben.

Lehrkräfte für Fachpraxis werden direkt an einer öffentlichen berufsbildenden Schule eingestellt. Die berufsbildenden Schulen haben eigene Stellenpläne und entscheiden eigenverantwortlich über Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen. Es gibt keine festen Einstellungstermine, die Einstellungen finden das gesamte Jahr über statt. Eine Einstellung in den beruflichen Fachrichtungen Wirtschaft und Verwaltung, Sozialpädagogik, Pflege sowie Gesundheit erfolgt nicht.

Einstellungsbedarfe der öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen sind in der Internetplattform „(https://www.eis-online-bbs.niedersachsen.de)“ veröffentlicht. Über diese Plattform können Sie sich auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben.

Während der Probezeit ist berufsbegleitend eine 24-monatige pädagogisch-didaktische Qualifizierung an einem Studienseminar zu durchlaufen. Hier werden Sie berufspraktisch in das pädagogische Lehrkrafthandeln sowie in die Didaktik und Methodik Ihrer beruflichen Fachrichtung eingeführt; Ihre Schule stellt sie hierfür anteilig vom Unterricht frei.

Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen werden die Fachpraxis-Lehrkräfte im Beamtenverhältnis, ansonsten als tarifbeschäftigte Lehrkraft eingestellt.

Mit Vertragsstart starten Sie Ihren eigenverantwortlichen Einsatz im Unterricht an der BBS und unterrichten als Fachpraxislehrkraft grundsätzlich mit der für angestellte Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen vorgesehenen Regelstundenzahl abzüglich einer Freistellung im Umfang von 5 Unterrichtsstunden für die Dauer der Qualifizierung.

Von Beginn Ihrer Tätigkeit an werden Sie berufsbegleitend am Studienseminar pädagogisch und methodisch-didaktisch ausgebildet. Insgesamt ist am Studienseminar ein Zeitfenster von 24 Monaten mit durchschnittlich 4 Seminarstunden pro Woche für die Qualifizierung vorgesehen; parallel dazu werden Sie von den Fachleitungen des Studienseminars in Ihrem eigenen Unterricht besucht und zu den beobachteten Stärken und Entwicklungsbereichen beraten. An Ihrer Schule werden Sie parallel dazu durch Kolleginnen und Kollegen in einem Mentoren-System begleitet; sie hospitieren 40 Unterrichtsstunden im Unterricht berufserfahrener Lehrkräfte und werden von diesen in die schulpraktischen Tätigkeiten einer Lehrkraft eingeführt. Als dritten Baustein Ihrer Qualifizierung besuchen Sie mind. zwei mehrtägige Fortbildungen.

Am Ende der 24-monatigen pädagogisch-didaktischen Qualifizierung am Studienseminar stellen die Ausbilder am Studienseminar ein unbenotetes Gutachten über Ihren Erfolg in der Teilnahme an der pädagogisch-didaktischen Qualifizierung aus, das der Schulleitung als Dienstvorgesetzte zugeleitet wird. Eine Staatsprüfung wie im Vorbereitungsdienst oder das Ablegen einer Laufbahnprüfung ist für die Lehrkräfte für Fachpraxis nicht gefordert.

Zum Ende der 36-monatigen Probezeit stellt Ihre Schulleiterin/Ihr Schulleiter Ihre Bewährung auf Basis der erfolgreichen Teilnahme an sämtlichen Qualifizierungsmaßnahmen den ‚Gesamterfolg der Qualifizierungs­maßnahme’ fest und entscheidet in Folge über Ihre Bewährung in der Probezeit. Erfüllen Sie darüber hinaus die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (insbesondere Einhalten der Altersgrenze, Erfüllen der gesundheitlichen Anforderungen sowie tadellose polizeiliche Führung), werden Sie an Ihrer Schule in der Regel in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen. Alternativ werden Sie in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis angestellt.

Fachpraxis-Lehrkräfte werden bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen im Beamtenverhältnis mit voller Regelstundenzahl, ansonsten als tarifbeschäftigte Lehrkraft, eingestellt. Bei Einstellung im Beamtenverhältnis beträgt das Eingangsamt der Lehrkräfte für Fachpraxis die Besoldungsgruppe A9 der Niedersächsischen Besoldungsordnung (NBesO).

  • Freie Stellen an öffentlichen Berufsbildenden Schulen für Lehrkräfte für Fachpraxis sowie Informationen zum Einstellungsverfahren – Link
  • Informationen des Nds. Kultusministeriums zur Einstellung von Lehrkräften für Fachpraxis – Link

Zur Lehr- und Laufbahnbefähigung und zu den Voraussetzungen der Verbeamtung:

  • Niedersächsische Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) vom 19. Mai 2010 in der aktuellen Fassung – Link 
  • Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) vom 25.03.2009 in der aktuellen Fassung – Link
  • Bezüge bei Einstellung im Beamtenverhältnis (Einstieg mit A 9): Besoldungstabellen: Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung
    Link 

© Studienseminar Göttingen LbS, Stand 05/2022 – Alle Angaben ohne Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit! 

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