Theorielehrkraft – Vorbereitungsdienst

Wie werde ich Theorielehrkraft?

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Vorbereitungsdienst

Der Vorbereitungsdienst (das Referendariat) ist nach dem eher wissenschaftsorien­tierten Studium die „zweite Phase“ der Lehramtsausbildung mit ausdrücklich berufspraktischer Ausrichtung. Die Ausbildung erfolgt an zwei aufeinander bezogenen Lernorten: der Ausbildungsschule einerseits sowie dem Studienseminar andererseits.

Für den Zeitraum Ihrer Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist eines der sieben Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen Ihre Dienststelle. Zusätzlich sind Sie einer Ausbildungsschule der Seminarregion zugewiesen, an der Sie jedoch noch keine feste Stelle haben.

Für den Vorbereitungsdienst zugelassen werden (vgl. § 3 APVO-Lehr i. V. m. der Nds. MasterVO-Lehr) Inhaberinnen bzw. Inhaber des Abschlusses ‚Master of Education‘ bzw. ‚1. Staatsprüfung‘ oder eines gleichwertigen Abschlusses (z. B. Diplom-Handelslehrkraft), erworben an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in einem akkreditierten Masterstudiengang für das Lehramt an berufsbildenden Schulen, die darüber hinaus (1) über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen (Niveau C2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens) und (2) eine berufspraktische Tätigkeit vorweisen können, die den Anforderungen der Anlage 5 zu § 6 (7) der Nds. MasterVO-Lehr entsprechen (grds. abgeschlossene Berufsausbildung oder fachrichtungsbezogene Praktika im Umfang von 52 Wochen im Berufsfeld der beruflichen Fachrichtung, einer beruflichen Grundbildung entsprechend bzw. in den Fachrichtungen Pflegewissenschaften und Sozialpädagogik eine abgeschlossene, fachrichtungsbezogene Berufsausbildung oder in Ausnahmefällen 104 Wochen entsprechende berufspraktische Tätigkeit).

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt für ganz Niedersachsen über das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig (RLSB-BS). Ansprechpartner ist dort Herr Riechelmann (Tel.: 0531 484-3307). Die Einstellung erfolgt jeweils zum 01.05. und 01.11. des Jahres.

Das Bewerbungsverfahren ist standardisiert und erfolgt über die Internetplattform ‚ZULA-Online‘, https://www.zulaonline.niedersachsen.de/. Hier finden Sie alle einstellungsrelevanten Termine. Sollten die dort angegebenen Bewerbungsfristen bereits abgelaufen sein, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Riechelmann.

Die Einstellung erfolgt grundsätzlich als Beamter/Beamtin auf Widerruf. Auf Antrag der Bewerberin oder des Bewerbers kann die Ausbildung auch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis durchgeführt werden.

Mit der Zulassung werden Sie vom RLSB-BS einem der sieben Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen zugewiesen. Ihre persönlichen Standortwünsche werden dabei mit einer hohen Priorität berücksichtigt. Die Ausbildungsschule weist das RLSB grundsätzlich auf Vorschlag des Studienseminars zu; das Studienseminar berücksichtigt Ihre individuellen Schulwünsche in Absprache mit den Schulleitungen, soweit möglich.

Innerhalb des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes sammeln und reflektieren Sie berufspraktische Erfahrungen in sämtlichen Handlungsbereichen einer Lehrkraft. Dabei werden Sie einerseits unterstützt von erfahrenen Ausbildungslehrkräften an Ihrer Ausbildungsschule sowie andererseits von pädagogischen und fachdidaktischen Ausbildern am Studienseminar; auch diese sind aktive Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen und „Praktiker“.

Die Ausbildung erfolgt nach der ‚Nds. Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst‘ (kurz: APVO-Lehr) und den zugehörigen Durchführungsbestimmungen. Ihr unterrichtlicher Einsatz umfasst in diesem Ausbildungsabschnitt durchschnittlich zehn Unterrichtsstunden Ausbildungsunterricht pro Woche; im Studienseminar werden Sie sechs Stunden pro Woche pädagogisch und didaktisch in Ihrer beruflichen Fachrichtung sowie Ihrem Unterrichtsfach qualifiziert.

Den Vorbereitungsdienst schließen Sie nach 18 Monaten und dem erfolgreichen Ablegen einer Staatsprüfung ab, die zur „Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen“ führt. Diese ‚Laufbahnbefähigung‘ ist Ihre Berufszugangsberechtigung, das heißt, im Regelfall könnten Sie erst damit unbefristet an öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen als Lehrkraft im Beamtenverhältnis (zunächst auf Probe, dann auf Lebenszeit) eingestellt werden (sofern Sie die beamtenrechtlichen Anforderungen des BeamtStG sowie des Nds. Beamtengesetzes, z. B. hinsichtlich des Alters, der gesundheitlichen Eignung oder der tadellosen polizeilichen Führung erfüllen).

Als Beamtin/Beamter auf Widerruf erhalten Sie den „Anwärtergrundbetrag für das Einstiegsamt A 13“. Das Bruttogehalt ist entsprechend Ihres Ausbildungsstatus‘ sowie in Relation zu der reduzierten Stundenzahl geringer sind als die spätere Vergütung als Lehrkraft. Die aktuellen Besoldungstabellen können Sie online einsehen (z. B. unter: Link).

  • Zulassungsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst sowie Struktur von Ausbildung und 2. Staatsprüfung: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) vom 13.Juli 2010 in der aktuellen Fassung
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  • Durchführung der APVO-Lehr, RdErl. d. MK v. 26. 4. 2017 in der aktuellen Fassung
    Link 
  • Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst (Studienleistungen), Fachrichtungen und Fächer in Niedersachsen, Praktikumszeiten: Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen ( MasterVO-Lehr) in der Fassung vom 2. Dezember 2015
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  • Zulassungsvoraussetzungen: Verordnung über die beschränkte Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehrämter (ZulassVO-Lehr) vom 15. März 2010 
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  • Informationen des Nds. Kultusministeriums zum Vorbereitungsdienst, Bewerbungsverfahren sowie weitere Hinweise und Merkblätter
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  • Informationen des Regionalen Landesamtes für Schule und Bildung (= einstellende Behörde) zu Zulassung, Einstellung und Besoldung
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  • Prüfung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland nachgewiesenen erfolgreichen Studienabschlusses für ein Lehramt anhand des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 16.05.2019: Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung
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  • Bezüge im Vorbereitungsdienst und anschließend im Beamtenverhältnis (Einstieg mit A 13): Besoldungstabellen: Niedersächsisches Landesamt für Bezüge und Versorgung
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© Studienseminar Göttingen LbS, Stand 05/2022 – Alle Angaben ohne Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit! 

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