Theorielehrkraft – Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst
Wie werde ich Theorielehrkraft?
Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst
Stehen in einer beruflichen Fachrichtung zu wenig grundständig ausgebildete Lehrkräfte (Master of Education) zur Verfügung, können am Lehrkraftberuf Interessierte unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne ein Lehramtstudium in den Vorbereitungsdienst eintreten. Voraussetzung ist ein mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen universitären Hochschulabschluss abgeschlossenes Studium, das im Hauptfach qualitativ (belegte Studienleistungen) und quantitativ (Anzahl darin erworbener Creditpoints) einer beruflichen Fachrichtung im Sinne der Nds. MasterVO-Lehr entspricht. Darüber hinaus müssen Studienleistungen für ein allgemeines Unterrichtsfach bezogen auf die Unterrichtsfächer des Lehramtes an berufsbildenden Schulen oder für Sonderpädagogik für das Lehramt an berufsbildenden Schulen nachgewiesen werden. Seit August 2025 ist auch ein Quereinstieg in den Vorbereitungtsdienst mit zwei beruflichen Fachrichtungen möglich, von denen für mindestens eine ein besonderer Bedarf durch das Kultusministerium festgestellt worden ist. Darüber hinaus ist ein Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst möglich für Inhaber eines universitären (oder vergleichbaren) Masterabschlusses, welcher der beruflichen Fachrichtung Wirtschaft mit dem Ausbildungsschwerpunkt Steuern zugeordnet werden kann.
Die Fachrichtungen und Fächer des besonderen Bedarfs werden zu jedem Einstellungstermin (01.05. und 01.11. j. J.) vom Nds. Kultusministerium festgestellt und im amtlichen Teil des Schulverwaltungsblattes Niedersachsen veröffentlicht. Zudem ist eine berufspraktische Tätigkeit gem. § 6 (7) der Nds. MasterVO-Lehr (i. d. R. im Umfang von einem Jahr) erforderlich.
Nach der Zulassung zum Vorbereitungsdienst befinden sich diese ‚Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in den Vorbereitungsdienst‘ in demselben Ausbildungsstatus wie die „grundständig studierten“ Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.
In den folgenden beruflichen Fachrichtungen ist eine Ausbildung in Niedersachsen möglich: Agrarwirtschaft, Bautechnik, Chemietechnik, Druck- und Medientechnik, Elektrotechnik, Ernährung und Hauswirtschaft, Fahrzeugtechnik, Farbtechnik und Raumgestaltung, Gesundheitswissenschaften, Holztechnik, Informationstechnik, Kosmetologie (Körperpflege), Metalltechnik, Pflegewissenschaften, Sozialpädagogik, Textiltechnik und Bekleidung und Wirtschaftswissenschaften. Die in Niedersachsen an berufsbildenden Schulen vorgesehenen Fächer und beruflichen Fachrichtungen können Sie der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr), § 6, Abs. 2 – 4 entnehmen.
Ob die von Ihnen erbrachten Studienleistungen inhaltlich einer Beruflichen Fachrichtung bzw. einem Unterrichtsfach zugerechnet werden können, prüft das RLSB-BS nach Eingang Ihrer Bewerbung. Sie selbst können vorab anhand sogenannter „Fachprofile“ der Kultusministerkonferenz (Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und die Fachdidaktiken in der Lehrerbildung) grob vor prüfen, ob Ihre Studienleistungen hinreichend sind. welche die Kultusministerkonferenz in folgendem Papier beschreibt: „Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 16.05.2019). Eine Orientierung bieten Ihnen darüber hinaus die für das Bewerbungsverfahren zur Verfügung gestellten „Formblätter im Rahmen der Bewerbung für den Quereinstieg“.
Die Informationen erhalten Sie über die folgenden Links:
- Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 16.05.2019: Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz)
Link - Formblätter im Rahmen der Bewerbung für den Quereinstieg
Link - Welche beruflichen Fachrichtungen werden an welchen Studienseminaren LbS in Niedersachsen ausgebildet?
Link - Grundsätzlich müssen über den universitären Abschluss in der beruflichen Fachrichtung 120 Leistungspunkte (80 Semesterwochenstunden) und im Unterrichtsfach bzw. der zweiten beruflichen Fachrichtung 50 Leistungspunkte (34 Semesterwochenstunden) nachgewiesen werden. Fehlende Leistungspunkte im Unterrichtsfach bzw. der zweiten beruflichen Fachrichtung können grundsätzlich auch nach der Einstellung nachstudiert werden.
Darüber hinaus ist der Nachweis von berufspraktischen Tätigkeiten entsprechend der Anlage 5 zu § 6 der Nds. MasterVO-Lehr zu führen (grds. abgeschlossene Berufsausbildung oder fachrichtungsbezogene Praktika im Umfang von 52 Wochen im Berufsfeld der beruflichen Fachrichtung, einer beruflichen Grundbildung entsprechend bzw. in den Fachrichtungen Pflegewissenschaften und Sozialpädagogik eine abgeschlossene, fachrichtungsbezogene Berufsausbildung oder in Ausnahmefällen 104 Wochen entsprechende berufspraktische Tätigkeit).
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt für ganz Niedersachsen über das Regionale Landesamt für Schule und Bildung in Braunschweig. Ansprechpartner für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst ist das RLSB-BS, Dezernat 1, Fachbereich VD/Q. Die Einstellung erfolgt zum 01.05. und 01.11. jeden Jahres.
Das Bewerbungsverfahren ist standardisiert und erfolgt ab dem 03.11.2025 über das Niedersächsische Serviceportal Schule – Niedersächsische Serviceportal Schule. Hier finden Sie Hinweise zu relevanten Terminen sowie zum Bewerbungsverfahren. Sollten die dort angegebenen Bewerbungsfristen bereits abgelaufen sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle des RLSB-Braunschweig unter: Quereinstieg-Vorbereitungsdienst@rlsb-bs.niedersachsen.de
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt grundsätzlich als Beamter/Beamtin auf Widerruf. Auf Antrag der Bewerberin/des Bewerbers kann die Ausbildung auch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis durchgeführt werden.
Ihre Bewerbungsfähigkeit um den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen wird durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen geprüft und festgestellt. Dazu sind mit der Bewerbung Kopien des Hochschulabschlusses (Diplom/Magister/Master) und – soweit vorhanden – des Bachelorabschlusses/der Zwischenprüfung (Vordiplom) einzureichen. Aus den eingereichten Unterlagen müssen die Gesamtnote (möglichst mit Dezimalstelle) sowie die Noten der einzelnen Prüfungen und Fächer/Fachrichtungen ersichtlich sein. Des Weiteren sind für die entsprechende(n) berufliche(n) Fachrichtung(en) bzw. das Unterrichtsfach eine Aufstellung der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beizufügen sowie die „Formblätter als Anlage zur Bewerbung“ auszufüllen und unterschrieben beizufügen (Formblätter als Anlage zur Bewerbung um den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst). Den Nachweis über die erforderlichen berufspraktischen Tätigkeiten fügen Sie in Form von Zeugnissen, Bescheinigungen o. ä. der Bewerbung bei.
Mit der Zulassung werden Sie vom RLSB-BS einem der sieben Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zugewiesen. Ihre persönlichen Standortwünsche werden dabei mit einer hohen Priorität berücksichtigt. Die Ausbildungsschule weist das RLSB grundsätzlich auf Vorschlag des Studienseminars zu; das Studienseminar berücksichtigt Ihre individuellen Schulwünsche in Absprache mit den Schulleitungen, soweit möglich.
Für den Vorbereitungsdienstgelten insbesondere mit der APVO-Lehr die gleichen Rechtsvorschriften und Konditionen wie für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst, die ein Lehramtsstudium absolviert haben. Die „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in den Vorbereitungsdienst“ werden diesen in der Ausbildung und Prüfung gleichgestellt. Entsprechend gelten die in der Kategorie „Vorbereitungsdienst“ benannten Informationen und Informationsquellen auch hier. Bitte informieren Sie sich unter dem entsprechenden Link.
Am Ende des Vorbereitungsdienstes steht eine Staatsprüfung. Mit dem erfolgreichen Bestehen erwerben Sie die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Hiermit haben Sie im anschließenden Bewerbungs- und Auswahlverfahren für den Schuldienst gleichrangige Einstellungschancen im Vergleich zu den Lehrkräften mit dem klassischen Weg der Lehramtsausbildung.
- Zulassungsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst sowie Struktur von Ausbildung und 2. Staatsprüfung: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) vom 13.Juli 2010 in der aktuellen Fassung
Link - Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 16.05.2019: Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz)
Link - Formblätter zur Anlage in der Bewerbung
Link
Vgl. darüber hinaus die Informationen unter „Theorielehrkraft – Vorbereitungsdienst“.
© Studienseminar Göttingen LbS, Stand 10/2025 – Alle Angaben ohne Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit!
