Theorielehrkraft – Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst

Wie werde ich Theorielehrkraft?

Frau 1

Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst

Sofern sich in einer beruflichen Fachrichtung/einem Unterrichtsfach nicht ausreichend Absolventen eines Lehramtsstudiums auf die verfügbaren Plätze im Vorbereitungsdienst bewerben, können auch Absolventen anderer Hochschulstudiengänge mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass der Abschluss einer beruflichen Fachrichtung und einem Unterrichtsfach bzw. Sonderpädagogik oder (im Bereich Wirtschaft) einem Ausbildungsschwerpunkt zugeordnet werden kann, von denen für mindestens eines ein besonderer Bedarf durch das Kultusministerium festgestellt worden ist. Die Fachrichtungen und Fächer des besonderen Bedarfs werden zu jedem Einstellungstermin vom Nds. Kultusministerium festgestellt und im amtlichen Teil des Schulverwaltungsblattes Niedersachsen veröffentlicht. Zudem ist eine berufspraktische Tätigkeit gem. § 6 (7) der Nds. MasterVO-Lehr (i. d. R. im Umfang von einem Jahr) erforderlich.

Nach der Zulassung zum Vorbereitungsdienst befinden sich diese ‚Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in den Vorbereitungsdienst‘ in demselben Ausbildungsstatus wie die „grundständig studierten“ Referendarinnen und Referendare.

Zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen kann gem. § 3 der APVO-Lehr zugelassen werden, wer ein anderes (als ein Lehramt-) Hochschul­stu­dium mit einem Masterabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss (z. B. Magister oder Diplom) abgeschlossen hat, wenn der Abschluss im Hauptfach einer beruflichen Fachrichtung entspricht und darüber hinaus ein weiteres in Niedersachsen für berufsbildende Schule vorgesehenes Unterrichtsfach oder Sonderpädagogik aus dem genannten Abschluss und den erbrachten Studienleistungen nachgewiesen werden kann.

Die in Niedersachsen an berufsbildenden Schulen vorgesehenen Fächer und beruflichen Fachrichtungen können Sie der Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr), § 6, Abs. 2 – 4 entnehmen.

Ob Ihr Fachstudium bzw. die von Ihnen erbrachten Studienleistungen inhaltlich einer Beruflichen Fachrichtung oder einem Unterrichtsfach zugerechnet werden kann/können, können Sie vorab anhand sogenannter „Fachprofile“ ermitteln, welche die Kultusministerkonferenz in folgendem Papier beschreibt: „Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 16.05.2019). Eine Orientierung bieten Ihnen darüber hinaus die für das Bewerbungsverfahren zur Verfügung gestellten „Formblätter im Rahmen der Bewerbung für den Quereinstieg“.

Die Informationen erhalten Sie über die folgenden Links:

  • Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 16.05.2019: Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz)
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  • Formblätter im Rahmen der Bewerbung für den Quereinstieg
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  • Grundsätzlich müssen über den universitären Abschluss in der Beruflichen Fachrichtung 120 Leistungspunkte (80 Semesterwochenstunden) und im Unterrichtsfach 50 Leistungspunkte (34 Semesterwochenstunden) nachgewiesen werden. Fehlende Leistungspunkte im Unterrichtsfach, können diese grundsätzlich auch nach der Einstellung nachstudiert werden.

Darüber hinaus ist der Nachweis von berufspraktischen Tätigkeiten entsprechend der Anlage 5 zu § 6 der Nds. MasterVO-Lehr zu führen (grds. abgeschlossene Berufsausbildung oder fachrichtungsbezogene Praktika im Umfang von 52 Wochen im Berufsfeld der beruflichen Fachrichtung, einer beruflichen Grundbildung entsprechend bzw. in den Fachrichtungen Pflegewissenschaften und Sozialpädagogik eine abgeschlossene, fachrichtungsbezogene Berufsausbildung oder in Ausnahmefällen 104 Wochen entsprechende berufspraktische Tätigkeit).

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen erfolgt für ganz Niedersachsen über das Regionale Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig. Ansprechpartner für den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst ist Frau Rurainski (Tel.: 0531 484-3233, E-Mail: kerstin.rurainski@rlsb-bs.niedersachsen.de). Die Einstellung erfolgt zwei Mal jährlich, zum 01.05. und 01.11. des Jahres.

Das Bewerbungsverfahren ist standardisiert und erfolgt über die Internetplattform ‚ZULA-Online‘, https://www.zulaonline.niedersachsen.de/. Hier finden Sie alle einstellungsrelevanten Termine. Sollten die dort angegebenen Bewerbungsfristen bereits abgelaufen sein, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsstelle des RLSB-Braunschweig.

Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt grundsätzlich als Beamter/Beamtin auf Widerruf. Auf Antrag der Bewerberin/des Bewerbers kann die Ausbildung auch in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis durchgeführt werden.

Ihre Bewerbungsfähigkeit um den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen wird durch das Regionale Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen geprüft und festgestellt. Dazu sind mit der Bewerbung Kopien des Hochschulabschlusses (Diplom/Magister/Master) und – soweit vorhanden – des Bachelorabschlusses/der Zwischenprüfung (Vordiplom) einzureichen. Aus den eingereichten Unterlagen müssen die Gesamtnote (möglichst mit Dezimalstelle) sowie die Noten der einzelnen Prüfungen und Fächer/Fachrichtungen ersichtlich sein. Des Weiteren sind für die entsprechende berufliche Fachrichtung und das Unterrichtsfach eine Aufstellung der erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen beizufügen sowie die „Formblätter als Anlage zur Bewerbung“ auszufüllen und unterschrieben beizufügen (www.mk.niedersachsen.de, Startseite – Schule – Lehrkräfte – Wege in den Schuldienst – Einstellung in den Vorbereitungsdienst – Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst an berufsbildenden Schulen – Formblätter zur Anlage in der Bewerbung). Den Nachweis über die erforderlichen berufspraktischen Tätigkeiten fügen Sie in Form von Zeugnissen, Bescheinigungen o. ä. der Bewerbung bei.

Mit der Zulassung werden Sie vom RLSB-BS einem der sieben Studienseminare für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen zugewiesen. Ihre persönlichen Standortwünsche werden dabei mit einer hohen Priorität berücksichtigt. Die Ausbildungsschule weist das RLSB grundsätzlich auf Vorschlag des Studienseminars zu; das Studienseminar berücksichtigt Ihre individuellen Schulwünsche in Absprache mit den Schulleitungen, soweit möglich.

Für die Ableistung des Vorbereitungsdienstes gelten insbesondere mit der APVO-Lehr die gleichen Vorschriften und Bedingungen, wie für Referendarinnen und Referendare, die ein Lehramtsstudium absolviert haben. Die „Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in den Vorbereitungsdienst“ werden diesen in der Ausbildung und Prüfung gleichgestellt. Entsprechend gelten die in der Kategorie „Vorbereitungsdienst“ benannten Informationen und Informationsquellen auch hier. Bitte informieren Sie sich unter dem entsprechenden Link.

Durch das erfolgreiche Ablegen der Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungs­dienstes erwerben Sie die Lehrbefähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen. Hiermit haben Sie im anschließenden Bewerbungs- und Auswahl­verfahren für den Schuldienst gleichrangige Einstellungschancen im Vergleich zu den Lehrkräften mit dem klassischen Weg der Lehramtsausbildung.

  • Zulassungsvoraussetzungen zum Vorbereitungsdienst sowie Struktur von Ausbildung und 2. Staatsprüfung: Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) vom 13.Juli 2010 in der aktuellen Fassung 
    Link 
  • Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.10.2008 i. d. F. vom 16.05.2019: Ländergemeinsame inhaltliche Anforderungen für die Fachwissenschaften und Fachdidaktiken in der Lehrerbildung (Beschluss der Kultusministerkonferenz)
    Link
  • Schulverwaltungsblatt Niedersachsen, amtlicher Teil
    Link 
  • Formblätter zur Anlage in der Bewerbung
    Link

Vgl. darüber hinaus die Informationen unter „Theorielehrkraft – Vorbereitungsdienst“.

© Studienseminar Göttingen LbS, Stand 05/2022 – Alle Angaben ohne Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit! 

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